Corporate Governance

Wir setzen auf zukunftsorientiertes Handeln und eine Unternehmenskultur, in der sich Eigenverantwortung entwickeln kann.

Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung, die auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtet ist. Für die Münchener Rück sind von besonderer Bedeutung die Achtung der Aktionärsinteressen, eine effiziente Arbeit in Vorstand und Aufsichtsrat, eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organen sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation. Die Corporate Governance laufend zu verbessern — dieses Anliegen leitet unser unternehmerisches Handeln.

In Deutschland, dem Sitz der Münchener Rück, sind die Corporate-Governance-Regeln vor allem im Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex verankert. Dieser Kodex, der 2002 in Kraft trat und seither mehrfach überarbeitet wurde, steckt den Rahmen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung ab. Die Münchener Rück veröffentlich jährlich eine Erklärung, inwieweit den Empfehlungen dieses Kodex entsprochen wurde und wird.

Als internationale Organisation stellt sich die Münchener Rück darüber hinaus den Corporate-Governance-Regeln in verschiedenen Rechtsordnungen. Neben den nationalen Standards beachten wir selbstverständlich auch die international anerkannten Best Practices.

Für die Münchener-Rück-Gruppe gilt seit 2006 zudem ein spezieller Verhaltenskodex. Er dient allen Mitarbeitern, einschließlich des Vorstands, als Richtlinie für die grundlegenden rechtlichen und ethischen Anforderungen, denen sie bei ihrer Tätigkeit entsprechen müssen.

Auf höchste ethische Standards haben wir uns zudem auf internationaler Ebene für jeden sichtbar verpflichtet: Im August 2007 ist die Münchener-Rück-Gruppe ist der Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen beigetreten, die mit ihren zehn Prinzipien internationale Standards für Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltschutz und Anti-Korruption gesetzt hat.

2006 wurden im Einklang mit dem deutschen Governance-Kodex erstmals die individuellen Bezüge der Vorstände im Geschäftsbericht veröffentlicht. Einzige Ausnahme bei der Erfüllung auch der Anregungen des Kodex bleibt damit die Vergütung des Aufsichtsrates. Die Münchener Rück ist der Auffassung, dass noch kein überzeugendes Modell existiert, das die verlangte, am langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütung der Aufsichtsräte sicherstellen könnte. Das derzeitige, 2005 auf der Hauptversammlung beschlossene Vergütungsmodell stellt nach unserer Ansicht unter Corporate Governance-Gesichtspunkten eine gute Lösung dar.

Zur Corporate Governance gehört für die Münchener Rück auch Klarheit in der Kommunikation. Damit meinen wir nicht allein die von börsennotierten Unternehmen geforderte Transparenz der Geschäftsentwicklung. Vielmehr streben wir an, unsere Vorstellungen von integrem Verhalten so präzise wie möglich zu formulieren. Dies ist wichtig, um neue Mitarbeiter und Geschäftspartner, die in allen Kulturen zuhause sind, mit unseren spezifischen Wertebegriffen vertraut zu machen.