Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist der wichtigste Baustein im Gesamtpaket unserer Sozialleistungen. Der aktuelle Rentenversicherungsbericht der Regierung belegt: Von der gesetzlichen Rente kann der Lebensstandard im Alter nicht mehr gehalten werden.
Münchener Rück: Vorsorge im Baukastensystem
Schon 1923 wurde von der Münchener Rück ein "kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" ins Leben gerufen – heute bekannt als unsere Versorgungskasse. Sie gewährleistet im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ihren Mitgliedern im Alter, bei Erwerbsminderung und – nach ihrem Tod – den Hinterbliebenen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Außertariflich Angestellte kommen darüber hinaus in den Genuss einer unmittelbaren Versorgungszusage, die rein arbeitgeberfinanziert ist. Alle Mitarbeiter sind im Fall der Erwerbsunfähigkeit über die bAV abgesichert.
Zum 1. Oktober 1999 führte die Münchener Rück die Deferred Compensation (DC), die Pensionszusage durch Gehaltsverzicht, als weiteren Baustein der bAV ein. Diese Vorsorgemaßnahme finanziert der Mitarbeiter: Ein Teil der Bruttobezüge wird für die Altersvorsorge zurückgelegt. Dadurch reduzieren sich die steuerpflichtigen Bezüge. Gleichzeitig erteilt die Münchener Rück eine wertgleiche Pensionszusage, deren Leistung vom Empfänger erst bei der Auszahlung zu versteuern ist. Jeden Kalendermonat können die Mitarbeiter die Entscheidung neu treffen, welche Gehaltsbestandteile sie in welcher Höhe für die DC verwenden möchte.
Rentenempfänger (Altersrentner, Erwerbsminderungsrentner, Hinterbliebenenrentner) erhalten jeweils Ende November eine Weihnachtsgabe von 110 % ihrer monatlichen Renten aus der Versorgungskasse oder der unmittelbaren Versorgungszusage. An diesen Leistungen für verdiente Mitarbeiter im Ruhestand werden wir festhalten, so lange es uns möglich ist.
Selbstverständlich unterstützt auch die ERGO Versicherungsgruppe ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge. Sie haben die Möglichkeit, Arbeitgeberzuschüsse zur bAV zu erhalten; in der Regel trägt der Arbeitgeber zwei Drittel der Aufwendungen, ein Drittel übernimmt der Mitarbeiter. Zusätzlich sind alle Kollegen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit abgesichert; auch für die Hinterbliebenen ist gesorgt.
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