Aktienregister

Über Namensaktie und Aktienregister

Unsere Namensaktien

Namensaktien wurden seit Gründung der Münchener Rück im Jahr 1880 ausgegeben.

Die Namensaktie ist international weit verbreitet und beispielsweise in den USA Standard. Sie hat wesentliche Vorteile — sowohl für den Aktionär als auch für das Unternehmen. Für Sie als Aktionär bedeutet die Namensaktie insbesondere, dass wir Sie direkt, schnell und umfassend über unser Unternehmen und unsere aktuellen Aktivitäten informieren und Sie persönlich zu unserer jährlichen Hauptversammlung einladen können. Die hohe Resonanz über unser Internet-Feed-back und unsere Aktionärs-Telefonhotline zeigt uns immer wieder, dass dieser direkte Kontakt mit der Gesellschaft auf starkes Interesse bei unseren Aktionären stößt.

Das Aktienregister

Die Namensaktie lautet — im Gegensatz zur Inhaberaktie — auf den Namen ihres Eigentümers, der im Aktienregister der Gesellschaft mit Name, Adresse, Geburtsdatum sowie der Stückzahl der von ihm gehaltenen Aktien verzeichnet wird. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach den Bestimmungen des deutschen Aktienrechts demgemäß als Aktionär nur, wer auch im Aktienregister eingetragen ist. Dies ist u. a. für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen von Bedeutung. Das Aktienregister der Münchener Rück wird elektronisch geführt. Zu- und Abgänge beim Aktienbesitz meldet die Depotbank des Aktionärs ebenfalls elektronisch an die Gesellschaft. Selbstverständlich achtet die Gesellschaft bei der Aktienregisterführung genau auf die Einhaltung der strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Münchener-Rück-Namensaktien sind vinkulierte Namensaktien, d. h., sie können nur mit Zustimmung der Gesellschaft auf einen neuen Erwerber übergehen. Diese Zustimmung führt zu keinerlei Verzögerungen bei der Eintragung im Aktienregister und wurde in den letzten Jahrzehnten ausnahmslos auch immer erteilt.